aus Kostengründen sind viele Arbeitgeber dazu übergegangen, ihren Beschäftigten Lohnabrechnungen in rein elektronischer Form zum Abruf bereitzustellen. Oft wird dazu auch eine Betriebsvereinbarung geschlossen. Doch was passiert, wenn ein/ Arbeitnehmer/in das nicht will und die Dokumente lieber in Papierform ausgestellt haben möchte? Das hatte kürzlich das LAG Niedersachsen zu entscheiden. Mehr dazu erfahren Sie / erfahrt Ihr in dieser Ausgabe.
In unserem Newsletter bieten wir Ihnen/ Euch heute zudem erneut allerlei aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Bereichen der Betriebsratsarbeit. Außerdem haben unsere Autorinnen und Autoren für Sie / Euch wieder kompakt und praxisnah wichtige Entwicklungen und Studien unter die sprichwörtliche Lupe genommen.
Wir wünschen eine gute Lektüre, empfehlen unser Top-Thema und senden beste Grüße aus Frankfurt, Köln und Stuttgart
Ihr / Euer Redaktionsteam von BetriebsratsPraxis24.de
LAG Niedersachsen: Digitale Lohnabrechnung nur mit vorheriger Zustimmung der Mitarbeitenden
Treffen Arbeitgeber und Konzernbetriebsrat eine Vereinbarung über Einführung und Nutzung eines digitalen Mitarbeiterpostfachs auch für die Entgeltabrechnung, ist es erforderlich, dafür die Einwilligung der Mitarbeitenden einzuholen. Denn ohne ihr Einverständnis müssen Beschäftigte nicht damit rechnen, Gehaltsabrechnungen rein elektronisch zu erhalten, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen (Az.: 3 Ca 163/23).WEITERLESEN
Arbeitnehmervertretung
BAG: Nicht genug Kandidierende machen Betriebsratswahl nicht nichtig
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden.WEITERLESEN
So setzt der Betriebsrat seine Informationsrechte besser durch
Informationen sind für erfolgreiche Betriebsratsarbeit das A und O. Schließlich kann das Gremium nur auf ihrer Basis fundierte und sachgerechte Entscheidungen zur Vertretung der Interessen der Belegschaft treffen. Doch was, wenn ein Arbeitgeber dem Betriebsrat die ihm zustehenden Auskünfte verweigert oder nur verspätet bzw. unvollständig liefert? Wir zeigen, was der BR dagegen tun kann. WEITERLESEN
Unser Tipp
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Schwerbehinderter Arbeitnehmer kann stufenweise Wiedereingliederung per einstweiliger Verfügung durchsetzen
Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung gegenüber dem Arbeitgeber notfalls auch im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen. Das gilt selbst dann, wenn er kurz vor der Rente steht, entschied das Arbeitsgericht Aachen kürzlich (Az.: 2 Ga 6/24). WEITERLESEN
§ 40 BetrVG
Gut zu wissen
Die Online-Datenbank BetriebsratsPraxis24+ gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln nach § 40 BetrVG. Sie unterstützt BR-Mitglieder dabei, sich notwendiges Fachwissen anzueignen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
Wechselschichten und Nachtarbeit: Darauf sollten Beschäftigte bei der Ernährung achten
Wer Schichtarbeit leistet, ist oft besonderen Belastungen ausgesetzt – insbesondere, wenn nachts oder in Wechselschichten gearbeitet wird. Damit das Wohlbefinden darunter nicht leidet, empfehlen Experten, die eigene Ernährung bei der Arbeit im Blick zu behalten.WEITERLESEN
Arbeitsmarkt
TQ-Aktionstage: Ein (noch) wenig bekanntes Sprungbrett in die Berufswelt
Teilqualifikationen bieten An- und Ungelernten eine zweite Chance, um noch in der Arbeitswelt Fuß zu fassen. Betriebe profitieren nicht minder: Sie können diese Fachkräfte gewinnen. Über die Möglichkeiten dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments für Erwachsene wie für Betriebe, können sich Interessierte bundesweit an den TQ-Aktionstagen im Juni informieren.WEITERLESEN
Sozialversicherung
Verwaltungsgericht Aachen: Keine Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit bei Polizisten
Ein ehemaliger Polizist, der an Hautkrebs leidet, kann das nicht mit Verweis auf seine frühere Tätigkeit als Berufskrankheit anerkennen lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden (Az.: 1 K 2399/23).WEITERLESEN
BSG: Auffangregelung bei Kindererziehungszeiten diskriminiert Väter nicht
Kindererziehungszeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung Müttern zugerechnet, sofern die Eltern nicht gemeinsam etwas anderes erklären. Aus Sicht eines Klägers werden Väter damit diskriminiert. Das Bundessozialgericht erkannte in einer aktuellen Entscheidung jedoch keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern (Az.: B 5 R 10/23 R).WEITERLESEN
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