BetriebsratsPraxis24 | 15.07.2024
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Liebe Leserinnen und Leser,

wer gegen seine Kündigung vorgehen möchte, hat dazu im Normalfall drei Wochen Zeit. Werdende Mütter können jedoch auch eine sog. nachträgliche Zulassung der Klage beantragen, wenn sie erst später von ihrer Schwangerschaft erfahren haben. Ob die dafür gültige Frist von zwei Wochen ausreichend ist, musste kürzlich der Europäische Gerichtshof entscheiden. Mehr dazu erfahren Sie / erfahrt Ihr in dieser Ausgabe.

In unserem Newsletter bieten wir Ihnen/ Euch heute zudem erneut allerlei aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Bereichen der Betriebsratsarbeit. Außerdem haben unsere Autorinnen und Autoren für Sie / Euch wieder kompakt und praxisnah wichtige Entwicklungen und Studien unter die sprichwörtliche Lupe genommen.

Wir wünschen eine gute Lektüre, empfehlen unser Top-Thema und senden beste Grüße aus Frankfurt, Köln und Stuttgart

Ihr / Euer Redaktionsteam von BetriebsratsPraxis24.de

PS: Lob, Kritik oder Themenwunsch? Wir freuen uns auf eine Nachricht: info@betriebsratspraxis24.de

Arbeitsrecht

EuGH bemängelt (zu) kurze Frist für Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft

Wer gegen seine Kündigung vorgehen möchte, hat dazu im Normalfall drei Wochen Zeit. Werdende Mütter können jedoch auch eine sog. nachträgliche Zulassung der Klage beantragen, wenn sie erst später von ihrer Schwangerschaft erfahren haben. Ob die dafür gültige Frist von zwei Wochen ausreichend ist, musste kürzlich der Europäische Gerichtshof entscheiden (Rs.: C-284/23). WEITERLESEN

Schimmeliges Obst in Frischetheke als Kündigungsgrund?

Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters. Dies hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden (Az.: 3 Ca 386/24). WEITERLESEN

Arbeitnehmervertretung

Betriebsteil: Fahrer mit festem Liefergebiet dürfen eigenen Betriebsrat wählen

Auslieferungsfahrer und Rider, die für einen Lieferdienst in einem festen Gebiet tätig sind, dürfen auch dann einen eigenen Betriebsrat wählen, wenn sie per App gesteuert werden und es keinen ortansässigen Leitungsapparat gibt. Das hat das Arbeitsgericht Aachen klargestellt (Az.: 2 BV 56/23). WEITERLESEN

Bundestag beschließt Neuregelung der Vorgaben zur Vergütung von Betriebsräten

Der Bundestag hat am heutigen Freitag eine Neuregelung der Vorgaben zur Vergütung von Betriebsräten beschlossen. Das Zweite Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und wurde im Plenum einstimmig verabschiedet.  WEITERLESEN

 
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Arbeitwelt

Streit um Homeoffice-Regelung bei SAP: Einigungsstelle soll Lösung erarbeiten

Vergleichsweise geeinigt haben sich die SAP SE und ihr Betriebsrat vorübergehend vor dem Arbeitsgericht Mannheim im Streit um die Homeoffice-Regelung. Der Konzern hatte nach dem Auslaufen einer flexibleren Vereinbarung und einer Übergangsphase mit Beginn des Monats Juni 2024 von der Belegschaft verlangt, an mindestens drei Tagen wöchentlich im Betrieb zu arbeiten. Dagegen beantragte der Betriebsrat eine einstweilige Verfügung. WEITERLESEN

Gleichstellung & Diversity

Studie sieht Handlungsbedarf: Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen oft unzureichend vor Gewalt geschützt

Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe sind dem Risiko von gewalttätigen wie von sexuellen Übergriffen stärker ausgesetzt als Beschäftigte im Durchschnitt der Bevölkerung. Das zeigen zwei Studien im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) und des Bundesarbeitsministerium (BMAS).  WEITERLESEN

§ 40 BetrVG

Gut zu wissen

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Lohn & Gehalt

Familienformen und Einkommen: Alleinerziehende sind am stärksten von Armut betroffen

Alleinerziehende haben ein deutlich höheres Armutsrisiko als Paarfamilien mit Kindern. Für alleinerziehende Mütter ist das Armutsrisiko wiederum erheblich höher als für alleinerziehende Väter – einer Erwerbstätigkeit der Frauen zum Trotz. Die Mütter beziehen zudem öfter Sozialleistungen als die Väter und sie tragen ein höheres Risiko für Altersarmut. Dies belegt eine aktuelle Publikation der Bertelsmann Stiftung. WEITERLESEN

Arbeits- & Gesundheitsschutz

Gesundheit: Traumatische Ereignisse am Arbeitsplatz erfordern Meldung bei der Unfallversicherung

Traumatische Erlebnisse am Arbeitsplatz sollten nicht von der üblichen Tagesordnung überdeckt, sondern intern dokumentiert und vom Arbeitgeber an den Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Zwei Meldewege stehen laut DGUV bereit: die Unfallanzeige oder eine formlose Meldung. WEITERLESEN

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