seit Kurzem ist der Entwurf einer Gesetzesnovelle, häufig salopp als Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG) bezeichnet, in der Ressortabstimmung der Bundesregierung. Sie erfüllt bei weitem nicht alle Hoffnungen der Arbeitgeber und Produktanbieter auf regulatorische Verbesserungen der bAV, enthält aber einige hilfreiche Anpassungen bei den Betriebsrenten. Der Ausbau der Geringverdienerförderung, die Öffnung der Sozialpartnermodelle und flexiblere Abfindungen – das sind drei geplante Verbesserungen, die der Bundesarbeitsminister in Kooperation mit dem BMF für die bAV auf den Weg gebracht hat.
Einen Bereich spart der Gesetzgeber aber (bewusst) aus. So hatten sich viele zumindest eine Option zur Absenkung der Garantien in der bAV erhofft, zum Beispiel bei der Beitragszusage mit Mindestleistung, für die eine Bruttobeitragsgarantie festgeschrieben ist. Für das BMAS galt bei der Erarbeitung des BRSG II offenbar eine Maßgabe: keine Veränderung, die einem der beiden Tarifpartner missfällt. Garantien sind für Gewerkschaften nun mal eine heilige Kuh.
Ein schönes Wochenende!
Ihr Goran Culjak
Redakteur dpn
BRSG II – „Keinen Stress mit den Gewerkschaften riskieren“
Das Sozialpartnermodell steht klar im Fokus, während die klassische bAV zu kurz kommt. Keine Bewegung bei den Garantien. Zu groß ist die Angst vor den Gewerkschaften. Verbände und bAV-Experten ordnen den Referentenentwurf ein. WEITERLESEN
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