in rechtlicher Hinsicht erlebt der Stiftungssektor eine vergleichsweise ereignisreiche Zeit. Im vergangenen Jahr trat die Reform des Stiftungsrechts in Kraft, aktuell sorgt ein Entwurf zum Jahressteuergesetz für Aufregung. Im kommenden Jahr soll dann bereits die Evaluation der Reform beginnen, ehe 2026 das Stiftungsregister an den Start geht.
In welcher Form das Register die Welt der Stiftungen transparenter machen wird, ist noch unklar. Eine gemeinsame Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Stiftungen und des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft zum noch nicht öffentlichen Referentenentwurf zählt eine ganze Reihe von Kritikpunkten auf.
Ein zentraler Aspekt ist die Frage der Persönlichkeitsrechte, die Regelung darüber, wer was im Register einsehen kann. Aktuell fürchten die Verbände, dass anhand von Privatadressen und der Höhe des Stiftungsvermögens bei Errichtung Informationen öffentlich werden, die dafür nicht bestimmt sind. Ebenso wie durch die vollständige Veröffentlichung von Satzungen und darin mitunter festgehaltenen persönlichen Konstellationen. Da mutet es umso erstaunlicher an, dass der Stiftungszweck als eigentlich grundlegendste aller Informationen bislang offenbar nicht zum Inhalt des Registers gehören soll.
Wie so oft geht es um das Verhältnis von Transparenz der zumindest in Teilen steuerlich begünstigten Rechtsform und den Interessen der Öffentlichkeit – die zugleich nicht wollen kann, dass die Rechtsform beschädigt wird.
Was ist Ihre Perspektive auf das Stiftungsregister: Was ist für Sie der entscheidende Aspekt? Und was darf auf keinen Fall enthalten sein? Schreiben Sie uns an: redaktion@die-stiftung.de
Die CBM-Stiftung hat mit Ingo Stelzer einen neuen Vorsitzenden. Er löst damit Tanja Spiegel ab. Diese war fünf Jahre lang auf dem Posten der Vorstandsvorsitzenden.WEITERLESEN
Stiftungen sind in der Theorie für die Ewigkeit gedacht. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu Auflösungen, etwa wenn sich der Zweck nicht mehr erfüllen lässt. Dabei gibt es häufig Alternativen zum Stiftungsende.WEITERLESEN
Nicht nur in Zeiten volatiler Aktienmärkte sind sorgfältig ausgewählte alternative Investments eine attraktive Assetklasse. Insbesondere versorgungsorientierte Handelsimmobilien-Investments bieten in unterschiedlichen Marktphasen attraktive und stetige Renditen.
Die Siegener Peter-Paul-Rubens-Stiftung hat mit Prof. Christian Spies einen neuen Vorsitzenden erhalten. Er löst damit Hans Heinrich Grosse-Brockhoff ab, der nun stellvertretender Vorsitzender ist. Die Stiftung dient vor allem dazu, das Museum für Gegenwartskunst in Siegen zu betreiben.WEITERLESEN
In Baden-Württemberg ist ein neues Rettungsdienstgesetz in Kraft getreten. Die Björn-Steiger-Stiftung plant, dagegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzureichen. Ihrer Ansicht nach werden durch das Gesetz die Grundrechte nicht ausreichend gewahrt.WEITERLESEN
In den vergangenen Jahren waren auch die Kapitalmärkte von Turbulenzen geprägt. Ausgabe 4/2024 untersucht, wie Niedrigzinsen, die Pandemie und andere Faktoren die Kapitalanlage von Stiftungen beeinflusst haben – und wirft dabei auch einen Blick auf die sogenannten Stiftungsfonds und ihr Ergebnis im Vergleich zu anderen Anlagevehikeln. Weitere Themen im neuen Heft sind unter anderem: die Debatte um den Entwurf des Jahressteuergesetzes, die Rechtsform der gGmbH, der Kampf der Bürgerstiftung Pfalz gegen die Landflucht und der Einsatz der Margarete-Ammon-Stiftung für geschlechtersensible Medizin. Außerdem wirft die Ausgabe einen Blick in die Schweiz, wo es zu einer kleinen Revolution bei Familienstiftungen kommen könnte.