ein Arbeitnehmer arbeitete im Urlaub für den Betriebsrat. Er wollte sich die angefallene Arbeitszeit gutschreiben lassen. Der Arbeitgeber lehnte dies ab und der Fall kam vor das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Wie das Gericht entschied, lesen Sie/ lest ihr in dieser Ausgabe.
In unserem Newsletter bieten wir Ihnen/ Euch heute zudem erneut allerlei aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Bereichen der Betriebsratsarbeit. Außerdem haben unsere Autorinnen und Autoren für Sie / Euch wieder kompakt und praxisnah wichtige Entwicklungen und Studien unter die sprichwörtliche Lupe genommen.
Wir wünschen eine gute Lektüre, empfehlen unser Top-Thema und senden beste Grüße aus Frankfurt, Köln und Stuttgart
Ihr / Euer Redaktionsteam von BetriebsratsPraxis24.de
PS: Lob, Kritik oder Themenwunsch? Wir freuen uns auf eine Nachricht: info@betriebsratspraxis24.de
Arbeitnehmervertretung
Betriebsratstätigkeit im Urlaub: Zählt das als Arbeitszeit?
Ein Arbeitnehmer wollte sich die Betriebsratstätigkeit, die er während seines Urlaubs verrichtete, als Arbeitszeit gutschreiben lassen. Zu Recht?WEITERLESEN
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Ausbildungsreport 2024: Große Schwankungen bei Zufriedenheit mit der Ausbildung
Warum sind manche Auszubildenden glücklicher mit ihrer Ausbildung als andere? Die DGB-Jugend ist dem in einer Umfrage nachgegangen. WEITERLESEN
Unser Tipp
Der Wissenspool von BetriebsratsPraxis24+
Eingeloggte Abonnenten finden auf BetriebsratsPraxis24.de alles, was sie für ihre erfolgreiche BR-Arbeit brauchen: Fachinformationen, Leitfäden, Checklisten und Mustertexte.
44 Prozent der Tech-Start-ups bieten Mitarbeiterbeteiligung an
Immer mehr Start-ups im Tech-Bereich beteiligen ihre Mitarbeitenden am Unternehmenserfolg. Welche Modelle verwenden sie dafür?WEITERLESEN
Lohn & Gehalt
BAG bestätigt: Arbeitgeber kann Lohnfortzahlung bei „passgenauer“ AU nach Eigenkündigung verweigern
Arbeitnehmer, die direkt nach einer Eigenkündigung beim Arbeitgeber eine Krankschreibung einreichen, die die gesamte Kündigungsfrist umfasst, müssen damit rechnen, dass sie unter Umständen ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlieren. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und damit ein Urteil der Vorinstanz bestätigt. Ausschlaggebend ist in solchen Fällen demnach der tatsächliche Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Az.: 5 AZR 248/23).WEITERLESEN
§ 40 BetrVG
Gut zu wissen
Die Online-Datenbank BetriebsratsPraxis24+ gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln nach § 40 BetrVG. Sie unterstützt BR-Mitglieder dabei, sich notwendiges Fachwissen anzueignen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
• Fachwissen für Ihr gesamtes Gremium
• Jederzeit online verfügbar, von überall abrufbar
• Starker Preisvorteil schon ab 3 Zugängen
• Alle BR-Mitglieder haben vollen Zugriff auf den Wissenspool
• Zugänge für Nachrücker können schnell eingerichtet werden
Sie als z.T. langjährige Kunden wissen, wie sehr ein komfortables und stets aktuelles Recherchewerkzeug die alltägliche Betriebsratsarbeit erleichtern kann. Dennoch gibt es noch immer etwas, was man noch besser machen kann. Daher möchten wir Sie heute bitten, uns dabei zu unterstützen, das Portal noch besser auf Ihre Bedürfnisse auszurichten. Wir suchen also
die Themen, die Ihnen besonders wichtig sind
Ihre Verbesserungsvorschläge zu Suche und Bedienung
sonstige Anregungen.
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Für alle Anregungen und Fragen sowie Referenzvorschläge stehen wir Ihnen unter info@betriebsratspraxis24.de gern zur Verfügung und wünschen eine weiterhin erfolgreiche Interessensvertretung.
MEHR WISSEN FÜR IHRE BETRIEBSRATSARBEIT
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