über mögliche Vor- und Nachteile einer Vier-Tage-Woche wird viel diskutiert. Manche Unternehmen nutzen oder erproben das Modell bereits jetzt. Daher sollten sich auch Betriebsräte mit dem Thema beschäftigen und ihre Rechte bei Einführung und Ausgestaltung des Modells kennen. Mehr dazu erfahren Sie / erfahrt Ihr in dieser Ausgabe.
In unserem Newsletter bieten wir Ihnen/ Euch heute zudem erneut allerlei aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Bereichen der Betriebsratsarbeit. Außerdem haben unsere Autorinnen und Autoren für Sie / Euch wieder kompakt und praxisnah wichtige Entwicklungen und Studien unter die sprichwörtliche Lupe genommen.
Wir wünschen eine gute Lektüre, empfehlen unser Top-Thema und senden beste Grüße aus Frankfurt, Köln und Stuttgart
Ihr / Euer Redaktionsteam von BetriebsratsPraxis24.de
Nach EuGH-Entscheid: ArbG Mainz stärkt Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen
Um gegen eine Kündigung vorzugehen, haben Berufstätige im Normalfall drei Wochen Zeit. Werdende Mütter können jedoch auch eine sog. nachträgliche Zulassung der Klage beantragen, wenn sie erst später von ihrer Schwangerschaft erfahren haben. Sie sind dabei auch nicht in jedem Fall an die in Deutschland geltende Frist von zwei Wochen gebunden, entschied nun das Arbeitsgericht Mainz unter Berufung auf ein EuGH-Urteil (Az.: 4 Ca 1424/22).WEITERLESEN
Arbeitsgericht: Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern Grund für fristlose Kündigung
Eine lockere Atmosphäre bei einer Betriebsfeier rechtfertigt keine sexuelle Belästigung einer Kollegin. Eine außerordentliche Kündigung des Handelnden im Nachgang ist aber deshalb rechtens. So entschied das Arbeitsgericht Siegburg kürzlich (Az.: 3 Ca 387/24). WEITERLESEN
Arbeitnehmervertretung
Einführung und Ausgestaltung einer Vier-Tage-Woche: Das sind Ihre Rechte als Betriebsrat
Über mögliche Vor- und Nachteile einer Vier-Tage-Woche wird viel diskutiert. Manche Unternehmen nutzen oder erproben das Modell bereits jetzt. Daher sollten sich auch Betriebsräte mit dem Thema beschäftigen und ihre Rechte bei Einführung und Ausgestaltung des Modells kennen.WEITERLESEN
Betriebsratsgründung: Störmanöver sind in jeder fünften Firma an der Tagesordnung
Mitbestimmte Betriebe haben in punkto Innovation und Produktivität oft die Nase vorn im Vergleich zu Wettbewerbern ohne betriebliche Mitbestimmung. Dennoch wird jede fünfte Neugründung von Betriebsräten behindert, zeigt eine aktuelle WSI-Befragung.WEITERLESEN
Integration von ausländischen Beschäftigten im Betrieb – das können Sie als Betriebsrat tun
Dem Betriebsrat kommt eine gewichtige Rolle zu, wenn es darum geht, dass die Integration von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Betrieb gelingt. Wir zeigen, was Gremien tun können, sollten und müssen.WEITERLESEN
Unser Tipp
Der Wissenspool von BetriebsratsPraxis24+
Eingeloggte Abonnenten finden auf BetriebsratsPraxis24.de alles, was sie für ihre erfolgreiche BR-Arbeit brauchen: Fachinformationen, Leitfäden, Checklisten und Mustertexte.
Studie: Erstgebärende während der Pandemie blieben dem Arbeitsmarkt länger fern als die Mütter zuvor
Die Pandemie hat den Alltag der Menschen stark beeinflusst. Auch auf die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit von Müttern nach der Geburt des ersten Kindes hatte das laut einer gemeinsamen Studie des IAB und des DIW Auswirkungen. WEITERLESEN
Gleichstellung & Diversity
LAG Köln bestätigt: Keine Wartezeit-Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer ohne Präventionsverfahren
Sind Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses mit schwerbehinderten Menschen ein Präventionsverfahren durchzuführen, bevor eine Wartezeitkündigung ausgesprochen wird? Eigentlich ja, es sei denn eine Diskriminierung wegen der Behinderung kann ausgeschlossen werden. So hat das Landesarbeitsgericht Köln geurteilt (Az.: 6 SLa 76/24).WEITERLESEN
§ 40 BetrVG
Gut zu wissen
Die Online-Datenbank BetriebsratsPraxis24+ gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln nach § 40 BetrVG. Sie unterstützt BR-Mitglieder dabei, sich notwendiges Fachwissen anzueignen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
WSI-Studie zum Gender Care Gap: Gerecht ist anders
Frauen schultern noch immer einen Großteil der unbezahlten Care-Arbeit in den Familien, obwohl sich beide Geschlechter eine gerechtere Aufteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit wünschen, wie eine WSI-Studie belegt. Im Mittel leisten Männer demnach rund acht Stunden unbezahlte Arbeit pro Woche weniger. WEITERLESEN
Arbeits- & Gesundheitsschutz
DGUV: Die aktuelle Arbeitswelt kratzt immer mehr an der Psyche ihrer Fachkräfte
Hand in Hand mit der Arbeitsverdichtung in vielen Branchen, berichten Beschäftigte zunehmend von psychosomatischen Beschwerden bei der Arbeit. Einen Überblick über die Ergebnisse von Befragungen hat ‚DGUV forum‘ zusammengestellt.WEITERLESEN
Arbeitswelt
DIW-Konjunkturprognose: Ab 2025 geht es wieder aufwärts
Die Konjunktur bleibt vorläufig, wo sie ist: im Untergeschoss. So zumindest lautet die Prognose des DIW Berlin. Ab kommendem Jahr soll es jedoch den Angaben zufolge wieder aufwärts gehen.WEITERLESEN
Der kurze Weg zu klugen Entscheidungen:
BetriebsratsPraxis24+ im Team-Abo
• Fachwissen für Ihr gesamtes Gremium
• Jederzeit online verfügbar, von überall abrufbar
• Starker Preisvorteil schon ab 3 Zugängen
• Alle BR-Mitglieder haben vollen Zugriff auf den Wissenspool
• Zugänge für Nachrücker können schnell eingerichtet werden
Sie als z.T. langjährige Kunden wissen, wie sehr ein komfortables und stets aktuelles Recherchewerkzeug die alltägliche Betriebsratsarbeit erleichtern kann. Dennoch gibt es noch immer etwas, was man noch besser machen kann. Daher möchten wir Sie heute bitten, uns dabei zu unterstützen, das Portal noch besser auf Ihre Bedürfnisse auszurichten. Wir suchen also
die Themen, die Ihnen besonders wichtig sind
Ihre Verbesserungsvorschläge zu Suche und Bedienung
sonstige Anregungen.
Nutzen Sie gleichzeitig die Chance, anderen Betriebsräten die besonderen Vorzüge von BetriebsratsPraxis24.de zu empfehlen und platzieren Sie Ihr Unternehmen damit auf unserer in Kürze entstehenden Referenzseite (Referenz samt Logo des Unternehmens des Referenzgebers und direkte Verlinkung auf Webseite). Als Dankeschön für Ihre Empfehlung erhalten Sie spezielle Treueangebote und leisten zugleich einen Beitrag zum Employer Branding in Ihrer Firma (bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Veröffentlichung einer Referenz besteht).
Für alle Anregungen und Fragen sowie Referenzvorschläge stehen wir Ihnen unter info@betriebsratspraxis24.de gern zur Verfügung und wünschen eine weiterhin erfolgreiche Interessensvertretung.
MEHR WISSEN FÜR IHRE BETRIEBSRATSARBEIT
Lexika, Gesetze, Urteile, praxisnahe Arbeitshilfen sowie ein Kommentar zum BetrVG: BetriebsratsPraxis24.de bieten Ihnen alles, was Sie für eine erfolgreiche Arbeit als Betriebsrat brauchen:
Dieser Newsletter ist ein Service von BetriebsratsPraxis24. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website, in unserem Impressum sowie unserer
Datenschutzerklärung.
Copyright 2024 F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH – Ein Unternehmen der F.A.Z.-Gruppe
Geschäftsführer: Dominik Heyer, Hannes Ludwig
Handelsregister: HRB 53454, Amtsgericht Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE218022242
Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: (0 69) 75 91 – 32 39
Email: verlag@faz-bm.de
Wenn Sie diese E-Mail (an: preview@faz-bm.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.