das Bundeskabinett hat am Mittwoch dieser Woche den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Damit soll die bAV weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden – insbesondere für Geringverdiener und Arbeitnehmer in KMUs. Die aba Arbeitsgemeinschaft für bAV begrüßt den verabschiedeten Regierungsentwurf und sieht darin „wichtige Impulse“ für die dringend notwendige Stärkung der bAV als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente.
Eher enttäuscht zeigen sich die Aktuare des IVS, das mit Stefan Oecking einen neuen Vorstandsvorsitzenden hat. Sie fordern seit langem mehr Gestaltungsspielraum für die Auszahlungsphase von Betriebsrenten. Dazu müsse aber das Betriebsrentenrecht gelockert werden, um ab Rentenbeginn höhere Leistungen zu ermöglichen. Auch diesmal bleibt der aktuarielle Aufruf in diesem Punkt vom Gesetzgeber ungehört.
Dennoch sieht die Bundesregierung mit der aktuellen bAV-Reform flexiblere Auszahlungsmodelle vor. So können Rentnerinnen und Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.
Ein schönes Wochenende!
Ihr Goran Culjak
Redakteur dpn – Deutsche Pensions- und Investmentnachrichten
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