Arbeitgeber müssen die Kosten für erforderliche Schulungen des Betriebsrats gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG übernehmen. Doch was gilt, wenn in einem Seminar auch Inhalte vermittelt werden, die keinen Bezug zur betrieblichen Situation haben? Darum ging es jüngst vor dem Landesarbeitsgericht Thüringen. Mehr dazu erfahren Sie / erfahrt Ihr in dieser Ausgabe.
In unserem Newsletter bieten wir Ihnen/ Euch heute zudem erneut allerlei aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Bereichen der Betriebsratsarbeit. Außerdem haben unsere Autorinnen und Autoren für Sie / Euch wieder kompakt und praxisnah wichtige Entwicklungen und Studien unter die sprichwörtliche Lupe genommen.
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Ihr / Euer Redaktionsteam von BetriebsratsPraxis24.de
Antworten auf typische Fragen aus der Belegschaft: FAQ zum Thema Kündigungsfristen
Betriebsräte werden – nicht nur in ihren Sprechstunden – aus der Belegschaft immer wieder mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Während manche davon sehr speziell sind, gibt es andere Themen, die immer wieder auftauchen – beispielsweise Anfragen zu Kündigungsfristen. Unsere Handreichung unterstützt dabei Antwort zu geben …WEITERLESEN
Integrationsamt muss Arbeitsassistenz auch bei Stundenreduzierung in Elternzeit zahlen
Schwerbehinderte Menschen, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten, haben laut § 17 Abs. 1a SchwbAV Anspruch darauf, dass das Integrationsamt die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz übernimmt. Doch was passiert, wenn jemand seine Stundenzahl in den der Elternzeit reduziert? Das hatte kürzlich das Verwaltungsgerichts Mainz zu entscheiden (Az.: 1 K 140/24.MZ).WEITERLESEN
Mindestausbildungsvergütung steigt in 2025
Die Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz steigt in 2025.WEITERLESEN
Arbeitnehmervertretung
Arbeitgeber muss Seminarkosten trotz nicht betriebsbezogener Inhalte tragen
Arbeitgeber dürfen einem Betriebsrat die Kostenübernahme für eine erforderliche Schulung nicht verweigern, weil an einem von fünf Tagen auch Themen behandelt werden, die im Betrieb derzeit nicht akut sind. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen entschieden (Az.: 5 TaBV 24/22).WEITERLESEN
Betriebsratswahl bei VW: Anordnung von Briefwahl im Grundsatz rechtens
Kann ein Wahlvorstand die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe zur Betriebsratswahl ohne einen entsprechenden Antrag versenden, wenn ihm bekannt ist, welche Mitarbeitenden zum Wahlzeitpunkt voraussichtlich nicht im Betrieb sein werden? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich bejaht (Az.: 7 ABR 34/23).WEITERLESEN
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Vom Babyboom zum Rentenboom: Millionen Berufstätige vor Ruhestand
In den kommenden Jahren werden die sog. Babyboomer millionenfach in Rente gehen. Das hat erhebliche Folgen für Arbeitswelt und Sozialversicherung, wie ein aktueller IW-Kurzbericht verdeutlicht.WEITERLESEN
Arbeitswelt
Arbeitgeber-Attraktivität: Kein Hexenwerk, sondern Empathie mit den Bedürfnissen von Eltern und Pflegenden
Der Mangel an Fachkräften muss kein unabwendbares Schicksal für Unternehmen sein: Vor allem dann nicht, wenn die Arbeitgeber ihre Attraktivität für berufstätige Eltern sowie für pflegende Angehörige in der Belegschaft erhöhen. Wie dies verwirklicht werden kann, hat eine Prognos-Studie ermittelt.WEITERLESEN
U3-Kita-Plätze: Großer Mangel im Westen, Überangebot tendenziell im Osten
Kinder ab dem ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Das klingt gut, ist jedoch häufig pure Theorie. Nach Berechnungen des IW finden bundesweit rund 306.000 Kinder unter drei Jahren mit Betreuungsbedarf keinen Platz in einer Kindertagesstätte. WEITERLESEN
Lohn & Gehalt
Mann oder Frau? Das Geschlecht des Unternehmers beeinflusst den Gender Pay Gap
Bei gleicher Ausbildung und gleicher Berufstätigkeit gibt es teils deutliche Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern. In Unternehmen im Besitz von Frauen ist der Gender Pay Gap freilich im Durchschnitt um 2,3 Prozentpunkte geringer als in bei Firmen von Männern. Das zeigt eine neue Studie des DIW.WEITERLESEN
§ 40 BetrVG
Gut zu wissen
Die Online-Datenbank BetriebsratsPraxis24+ gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln nach § 40 BetrVG. Sie unterstützt BR-Mitglieder dabei, sich notwendiges Fachwissen anzueignen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
Gewusst wie: Steuervorteile für Abfindung mit der Fünftelregelung in der Steuererklärung nutzen
Abfindungen für Arbeitnehmer sind steuerpflichtig. Dank der Fünftelregelung bleibt ein Teil steuerfrei. Bislang konnte diese Steuersparmöglichkeit im Lohnsteuerabzugsverfahren genutzt werden. Ab 2025 können künftig Steuern nur nachträglich über die Steuererklärung gespart werden. Darüber informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.WEITERLESEN
Sozialversicherung
Nach Wochenendausflug: Firmenschlüssel von zuhause abholen kann Wegeunfall sein
Verunglückt eine Arbeitnehmerin auf dem Weg zu ihrer Wohnung, um dort vor Arbeitsbeginn Firmenschlüssel und -unterlagen abzuholen, kann das ein Arbeitsunfall sein. Das hat das Bundessozialgericht kürzlich entschieden (Az.: B 2 U 15/22 R).WEITERLESEN
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