das große Interesse an unserer Berichterstattung zu den widerstreitenden Gutachten in Sachen differenzierte Hebesätze zeigt: Auch wenige Wochen vor Inkrafttreten der Grundsteuerreform ist die Verunsicherung bei den Kommunen groß – und sie wird es sicher auch noch geraume Zeit bleiben, bis die diversen Streitfragen höchstrichterlich geklärt sind.
Aus der Justiz gab es im abgelaufenen Monat ebenfalls eine spannende Meldung: Der BGH hat in einem Urteil klargestellt, welche Fachkenntnisse er von einer Kämmerei bei Ratings erwartet. So viel sei gesagt: Für die Gemeinde, die wegen ihrer Greensill-Anlage auf Schadensersatz geklagt hatte, ist die Entscheidung ein echter Schuss ins Kontor.
In diesem Zusammenhang steht auch unsere aktuelle Leseempfehlung aus dem Archiv: In einem Interview hat uns Christian Fischer von der Schweizer Ratingagentur I-CV kurz nach der Greensill-Insolvenz erklärt, warum er die Greensill Bank schon 2019 als Ramsch bewertet hat.
Zum Schluss aber wenigstens noch eine gute Nachricht: Die geplante Umsatzsteuerbefreiung für den Sportbereich ist passé – dank einer Initiative der Finanzministerien Hessens und Nordrhein-Westfalens.
Greensill-Insolvenz: Der BGH stellt in seinen Urteilsgründen klar, warum er die Schadensersatzklage der Gemeinde Vaterstetten gegen einen Finanzvermittler abgewiesen hat.WEITERLESEN
Trotz des Wegfalls der Einlagensicherung haben viele Kommunen bei Greensill investiert. Es drohen Millionenverluste. Die aktuellen Entwicklungen in unserem DNK-Newsticker.WEITERLESEN
Ab Januar 2025 soll sich die Umsatzbesteuerung für den Sportbereich ändern. Das könne empfindliche finanzielle Einbußen für Kommunen bedeuten, mahnt unter anderem Hessen.WEITERLESEN
Die Schweizer Agentur Independent Credit View (I-CV) hat die Greensill Bank bereits 2019 als Ramsch bewertet – bei Scope stand Greensill da noch bei A-. Wieso bei I-CV die Alarmglocken schon damals schrillten, erklärt Partner Christian Fischer im Interview.WEITERLESEN
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