was lange währt, wird endlich gut. Dieses ungeschriebene Gesetz trifft leider nicht für das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG) zu. Von langer Hand geplant, ist der Gesetzgebungsprozess nun auf der Zielgeraden zum Stillstand gekommen. Das Aus der Ampel-Regierung hat der für den Mittelstand so wichtigen Initiative einen herben Dämpfer versetzt. Das BRSG I von 2017 förderte vor allem das Sozialpartnermodell (SPM).
Dabei wäre das erweiterte Regelwerk zur bAV gerade zum richtigen Zeitpunkt gekommen, wie die neue Studie „bAV im Mittelstand 2024“ von Generali Deutschland und F.A.Z. Business Media zeigt: Die Marktdurchdringung der bAV tritt auf der Stelle, gerade bei KMU. Zudem steht der Mittelstand dem SPM und der reinen Beitragszusage mehrheitlich skeptisch gegenüber und tendiert stärker zur Beitragszusage mit Mindestleistung und beitragsorientierter Leistungszusage. Überzeugungsarbeit durch größere regulatorische Handlungsspielräume tut also not.
Bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung der bAV zu einer besseren Marktdurchdringung verhilft und den Gesetzgebungsprozess nicht in die Länge zieht. Gute Reformvorschläge liegen bereits vor.
Ein schönes Wochenende!
Ihr Goran Culjak
Redakteur dpn – Deutsche Pensions- und Investmentnachrichten
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