die deutsche Inflationsrate ist im November abermals gestiegen. Waren und Dienstleistungen verteuerten sich um durchschnittlich 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte. Im Oktober war die Teuerungsrate auf 2,0 Prozent geklettert, nachdem sie im September mit 1,6 Prozent noch auf den tiefsten Stand seit über dreieinhalb Jahren gefallen war.
Auch Aktuare schauen regelmäßig auf die Inflationsentwicklung. Sie ist ein Parameter zur Berechnung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge in der Lebensversicherung. So empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung für 2026 die Beibehaltung des Höchstrechnungszinses für die handelsrechtliche Deckungsrückstellung von Lebensversicherungsverträgen mit Zinsgarantie in Höhe von 1,0 Prozent.
In der Praxis bleibt es letztlich Aufgabe des Versicherers und seines Verantwortlichen Aktuars, im gegebenen rechtlichen Rahmen einen Garantiezins festzulegen, der zur Risikotragfähigkeit des Unternehmens und zu den Eigenschaften seiner einzelnen Produkte passt, und einen Rechnungszins festzusetzen, der zu ausreichend vorsichtigen handelsrechtlichen Deckungsrückstellungen führt.
Ein schönes Wochenende!
Ihr Goran Culjak
Redakteur dpn – Deutsche Pensions- und Investmentnachrichten
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