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AUSGABE 4/2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Die Mindestlohnrichtlinie ist rechtswidrig.“ Das erklärte unlängst Nicholas Emiliou, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), in einem Gutachten. Kern seiner Argumentation: Die EU greife unzulässig in die Lohnstrukturen der Mitgliedstaaten ein.
Hat die EU tatsächlich ihre Kompetenzen im Bereich der Lohnfindung überschritten? Die Antwort auf diese Frage steht noch aus, doch in Deutschland sorgt das Gutachten dennoch für Aufsehen: Sollte die Mindestlohnrichtlinie gekippt werden – was durchaus sein kann, denn in der Regel folgen die Luxemburger Richterinnen und Richter den Empfehlungen des Generalanwalts – müssten die deutschen Politikerinnen und Politiker die rechtlichen Grundlagen des geltenden Mindestlohns neu aufsetzen. Das könnte sich auch auf die Gehaltsstrukturen in Unternehmen auswirken.
Auf das abschließende Urteil des EuGH müssen wir noch warten. Den Wahlkampf beflügeln die konträren Positionen allerdings schon jetzt. Mehr Hintergründe lesen Sie in unserem Top-Thema der Woche.
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