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AUSGABE 4/2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

„Die Mindestlohnrichtlinie ist rechtswidrig.“ Das erklärte unlängst Nicholas Emiliou, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), in einem Gutachten. Kern seiner Argumentation: Die EU greife unzulässig in die Lohnstrukturen der Mitgliedstaaten ein. 

Hat die EU tatsächlich ihre Kompetenzen im Bereich der Lohnfindung überschritten? Die Antwort auf diese Frage steht noch aus, doch in Deutschland sorgt das Gutachten dennoch für Aufsehen: Sollte die Mindestlohnrichtlinie gekippt werden – was durchaus sein kann, denn in der Regel folgen die Luxemburger Richterinnen und Richter den Empfehlungen des Generalanwalts – müssten die deutschen Politikerinnen und Politiker die rechtlichen Grundlagen des geltenden Mindestlohns neu aufsetzen. Das könnte sich auch auf die Gehaltsstrukturen in Unternehmen auswirken. 

Auf das abschließende Urteil des EuGH müssen wir noch warten. Den Wahlkampf beflügeln die konträren Positionen allerdings schon jetzt. Mehr Hintergründe lesen Sie in unserem Top-Thema der Woche. 

Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen 

Kirstin Gründel
Redakteurin Personalwirtschaft
 

Kirstin
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9. Praxisforum Total Rewards – 29. April 2025 – Frankfurt

Hier treffen sich Entscheiderinnen und Entscheider aus den Bereichen HR, Vergütung, bAV und Compensation & Benefits und diskutieren darüber, wie sie Comp & Ben optimal – effizient und transparent – ausrichten können. Auf die Gäste warten spannende Vorträge, inspirierende Diskussionen, Praxisbeispiele sowie hervorragende Gelegenheiten zum Netzwerken. Melden Sie sich jetzt schon an! Mehr Infos
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