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HR-SOFTWARE NEWSLETTER 01/2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
Künstliche Intelligenz bietet nahezu unbegrenzte Möglichkeiten – auch oder gerade für HR. Doch diese Möglichkeiten bringen auch Verpflichtungen mit sich. So setzt der EU AI Act, der im August 2024 in Kraft trat, klare Leitplanken für den Einsatz der neuen Technik. Auch wenn die meisten Regelungen erst ab 2026 gelten, sind einige Vorschriften bereits jetzt relevant – darunter die Schulungspflicht für KI-Kompetenz und das Verbot der Emotionserkennung durch KI.
Für HR bedeutet das: KI darf nicht unreguliert eingesetzt werden. Ein Beispiel: Unternehmen, die KI-gestützte Bewerbermanagement- oder Screening-Tools nutzen, gelten bereits als Betreiber und unterliegen entsprechenden Pflichten. Besonders heikel: Systeme, die Entscheidungen zu Einstellungen oder Beförderungen treffen, gelten oft als Hochrisiko-KI. Schulungen müssen daher spezifisch und angemessen sein – Standard-Webinare reichen nicht immer aus.
Ob E-Mail-Analysen oder Video-Scorings – Unternehmen müssen genau prüfen, ob ihre Tools zulässig sind. Verstöße können hohe Strafen nach sich ziehen. Der AI Act gibt eine Richtung vor, doch Unternehmen sollten eigene KI-Regeln definieren. Ein durchdachtes Schulungskonzept und klare Nutzungsvorgaben helfen, Chancen zu nutzen, ohne in regulatorische Fallen zu tappen. Was zu tun ist, lesen Sie in unserem Top-Thema.
Eine spannende und erkenntnisreiche Lektüre wünscht
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