vor wenigen Tagen hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass die von EY uneingeschränkt ausgestellten Bestätigungsvermerke im Fall Wirecard keine Kapitalmarktinformation im Sinne des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes darstellen.
Was zunächst sperrig klingt, hat gefährliche Auswirkungen: Aus der Entscheidung folgt nämlich, dass EY für das jahrelang uneingeschränkte Testieren der Wirecard-Abschlüsse zumindest auf der Grundlage des KapMuG nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Und das wiederum hat weitere desaströse Folgen, wie meine Kollegin Julia Schmitt heute eindrücklich aufzeigt.