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FINANCE Daily | 14.03.2025
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Liebe Leserinnen und Leser, 

vor wenigen Tagen hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass die von EY uneingeschränkt ausgestellten Bestätigungsvermerke im Fall Wirecard keine Kapitalmarktinformation im Sinne des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes darstellen.  

Was zunächst sperrig klingt, hat gefährliche Auswirkungen: Aus der Entscheidung folgt nämlich, dass EY für das jahrelang uneingeschränkte Testieren der Wirecard-Abschlüsse zumindest auf der Grundlage des KapMuG nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Und das wiederum hat weitere desaströse Folgen, wie meine Kollegin Julia Schmitt heute eindrücklich aufzeigt. 

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Eine ertragreiche Lektüre und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen 


Olivia Harder
Redakteurin
  

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