stehen in einem Unternehmen größere Änderungen oder gar Standortschließungen an, pocht die Arbeitgeberseite bei Verhandlungen mit den Betriebsräten zumeist auf einheitliche Regelungen. Wie dabei die Zuständigkeiten zwischen Konzernbetriebsrat und lokalen Gremien beim Thema Sozialplan konkret abgegrenzt sind, hatte kürzlich das LAG Köln zu entscheiden. Mehr dazu erfahren Sie / erfahrt Ihr in dieser Ausgabe.
In unserem Newsletter bieten wir Ihnen/ Euch heute zudem erneut allerlei aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Bereichen der Betriebsratsarbeit. Außerdem haben unsere Autorinnen und Autoren für Sie / Euch wieder kompakt und praxisnah wichtige Entwicklungen und Studien unter die sprichwörtliche Lupe genommen.
Wir wünschen eine gute Lektüre, empfehlen unser Top-Thema und senden beste Grüße aus Frankfurt, Köln und Stuttgart
Ihr / Euer Redaktionsteam von BetriebsratsPraxis24.de
LAG: Störung des Betriebsfriedens erfordert zunächst Abmahnung, keine fristlose Kündigung
Die korrekte Reaktion auf eine Pflichtverletzung, die ein Arbeitnehmer begeht, ist in der Regel nicht die Kündigung, sondern - zunächst - eine Abmahnung. Mit diesem Tenor beendete das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf per Vergleich den Rechtsstreit zwischen einem Trainee und seinem Arbeitgeber. Der hatte dem Mann fristlos gekündigt, weil dieser während einer Betriebsfeier auf einem Partyschiff kaum bekleidet im Rhein schwimmen gegangen war (Az.: 3 Sa 211/23).WEITERLESEN
Faschismusvergleich: Kündigung einer Referentin der KZ-Gedenkstätte Dachau ist rechtens
Wer für eine öffentliche Institutionen arbeitet, verwirkt das Recht auf Erhalt seines Arbeitsvertrages, wer er seinen Arbeitgeber – den Staat - auf eine Stufe mit einem faschistischen System stellt. Ergo ist die Kündigung einer Referentin rechtens, die die Bundesrepublik auf einer Veranstaltung von Impfgegnern als "reaktionär faschistoiden Staat" beschimpft und verunglimpft hat. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München entschieden und damit eine Urteil der Vorinstanz bestätigt (Az.: 7 Sa 71/23).WEITERLESEN
Arbeitnehmervertretung
Standortverlagerung: Lokaler Betriebsrat kann Einigungsstelle wegen Sozialplan anrufen
Der (lokale) Betriebsrat einer Konzernobergesellschaft kann bei einer geplanten Standortverlagerung auch dann die Einigungsstelle zwecks Abschlusses eines Sozialplans anrufen, wenn das Unternehmen dies eigentlich auf Ebene des Konzernbetriebsrats verhandeln möchte. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln hervor (Az.: 9 TaBV 9/23).WEITERLESEN
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EuGH: Massenentlassungsanzeige dient nicht dem Individualschutz der Arbeitnehmer
Paukenschlag aus Luxemburg: Eine Massenentlassungsanzeige hat laut einem Urteil Europäischen Gerichtshofs (EuGH) "nicht den Zweck, den betroffenen Arbeitnehmern Individualschutz zu gewähren". Ein Formfehler in Bezug auf die in § 17 Abs. 3 S. 1 KSchG geregelten Vorgaben zur Information der Bundesagentur für Arbeit führt demnach nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit einer Kündigung (Rs.: C-134/22).WEITERLESEN
§ 40 BetrVG
Gut zu wissen
Die Online-Datenbank BetriebsratsPraxis24+ gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln nach § 40 BetrVG. Sie unterstützt BR-Mitglieder dabei, sich notwendiges Fachwissen anzueignen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
ChatGPT & Co: Was gilt beim Einsatz generativer KI-Tools im Arbeitsverhältnis und bei der Betriebsratsarbeit?
Generative KI-Tools wie ChatGPT, Bard und andere gewinnen stetig an Bedeutung. Viele Beschäftigte und Betriebsräte fragen sich daher, ob und in welchem Maße sie die Werkzeuge für ihren Job oder die Betriebsratsarbeit benutzen dürfen. Grund genug für uns, das Thema einmal genauer zu beleuchten.WEITERLESEN
Gleichstellung & Diversity
Junge Menschen mit Behinderung: Berufliche Reha erleichtert Zugang zum Arbeitsleben
Ersteingliederungen in der beruflichen Rehabilitation für junge Menschen mit Behinderung sind häufig erfolgreich: Zunehmend mehr junge Frauen und Männer sind ein Jahr nach dem Ende der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das zeigt ein Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB).WEITERLESEN
Arbeitsschutz
IG BAU fordert Wasser gratis und kostenfreien Sonnenschutz für Outdoor-Jobber
Sonnenmilch und Wasser: Dies sind die zwei wichtigsten Must-haves an sonnigen Tagen für Bauarbeiter, Fassadenreiniger oder Garten- und Landschaftsbauer. Davon ist die IG BAU Westfalen Mitte-Süd überzeugt und fordert alle Betriebe auf, beim Arbeitsschutz auf Sommermodus zu schalten: Allen „Open-Air-Mitarbeitenden“ sollen kostenlos Sonnenschutz und Wasser bereitgestellt werden.WEITERLESEN
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