befristete Arbeitsverträge sind eigentlich dazu gedacht, vorübergehenden Personalbedarf - etwa bei Auftragsspitzen oder zur Vertretung - abzudecken. Laut einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) werden sie in in vielen Fällen allerdings als „verlängerte Probezeit“ genutzt. Mehr dazu erfahren Sie / erfahrt Ihr in dieser Ausgabe.
In unserem Newsletter bieten wir Ihnen/ Euch heute zudem erneut allerlei aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Bereichen der Betriebsratsarbeit. Außerdem haben unsere Autorinnen und Autoren für Sie / Euch wieder kompakt und praxisnah wichtige Entwicklungen und Studien unter die sprichwörtliche Lupe genommen.
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Befristung: Vertretung als Sachgrund bei Arbeitsunfähigkeit während der gesamten Vertragsdauer unzulässig
Ist einem Arbeitgeber bekannt, dass ein auf Zeit eingestellter Arbeitnehmer während der gesamten Vertragsdauer arbeitsunfähig sein wird, so darf er die Befristung nicht mit dem Sachgrund der Vertretung rechtfertigen. Tut er das dennoch, muss er den Mitarbeiter laut Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen u.U. dauerhaft weiterbeschäftigen (Az.: 5 Sa 27/23).WEITERLESEN
Unerlaubte Privatnutzung dienstlicher Tankkarte rechtfertigt außerordentliche Kündigung auch ohne Abmahnung
Benutzt ein Mitarbeiter die ihm für den Dienstwagen überlassene Tankkarten auch um seine Privatautos zu betanken, ist eine außerordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt. So hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden (Az.: 2 Sa 313/22).WEITERLESEN
Arbeitnehmervertretung
Betriebsrat kann Einstellung bei Verstoß gegen Ausschreibungsfrist widersprechen
Ein Betriebsrat kann einer geplanten Einstellung widersprechen, wenn die in einer Betriebsvereinbarung vereinbarte Ausschreibungsfrist vom Arbeitgeber nicht eingehalten wurde. Das hat das Arbeitsgericht Köln kürzlich entschieden (Az.: 23 BV 67/22).WEITERLESEN
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IAB: Befristete Verträge werden gern als „verlängerte Probezeit“ genutzt
Unternehmen nutzen befristete Arbeitsverträge nicht nur, um vorübergehenden Personalbedarf zu decken, sondern in vielen Fällen auch als „verlängerte Probezeit“. Das geht aus einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für die Jahre 2018 bis 2021 hervor.WEITERLESEN
§ 40 BetrVG
Gut zu wissen
Die Online-Datenbank BetriebsratsPraxis24+ gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln nach § 40 BetrVG. Sie unterstützt BR-Mitglieder dabei, sich notwendiges Fachwissen anzueignen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
Acht Punkte in Flensburg: Führerschein darf trotz fehlender Verwarnung direkt entzogen werden
Sammelt ein Autofahrer acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, kann sein Führerschein auch dann entzogen werden, wenn er zuvor keine Ermahnung und Verwarnung erhalten hat. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und klargestellt, dass dabei auf mögliche berufliche Nachteile keine Rücksicht genommen werden müsse (4 L 577/23.KO).WEITERLESEN
Arbeits- & Gesundheitsschutz
Neue Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung in puncto Mutterschutz
Neue Vorgaben sollen Unternehmen dabei unterstützen, die gesetzlich vorgeschriebene mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung für schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen im Betrieb durchzuführen. Eine entsprechende Regel (MuSchR) wurde am Dienstag vom Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht. WEITERLESEN
Beruf & Familie
Personalmangel: Probleme mit Kita-Betreuungszeiten machen Erwerbtätigen zu schaffen
Personalmangel in Kindertagesstätten beeinträchtigt laut einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung viele berufstätige Eltern. Gut 57 Prozent berichteten demnach von verkürzten Betreuungszeiten sogar zeitweiligen Schließungen.WEITERLESEN
Datenschutz
Datenschutz: BlnBDI verhängt 215.000 EUR Bußgeld für Liste mit Probezeit-Beschäftigten
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat gegen eine Tochterfirma des Humboldt Forums Bußgelder in Höhe von insgesamt 215.000 EUR verhängt. Stein des Anstoßes: Eine Liste mit zahlreichen Informationen über Beschäftigte in der Probezeit. Erfasst wurde etwa, wer Sympathien für die Gründung eines Betriebsrats hegt.WEITERLESEN
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