es ist unverhältnismäßig, wenn gegen einen Busfahrer ein lebenslanges Berufsverbot wegen eines Telefonats am Steuer ausgesprochen wird. Auch, wenn er Passagiere transportiert und rechtswidrig gehandelt hat. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil, mit dem es eine Entscheidung des Landesgerichts Köln aufgehoben hat. Mehr dazu erfahren Sie / erfahrt Ihr in dieser Ausgabe.
In unserem Newsletter bieten wir Ihnen / Euch heute zudem erneut allerlei aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Bereichen der Betriebsratsarbeit. Außerdem haben unsere Autorinnen und Autoren für Sie / Euch wieder kompakt und praxisnah wichtige Entwicklungen und Studien unter die sprichwörtliche Lupe genommen.
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Lebenslanges Fahrverbot für Busfahrer nach Handy-Gebrauch am Steuer ist unverhältnismäßig
Ein Busfahrer, der auf sein Mobiltelefon schaut, obwohl er Passagiere transportiert, handelt verboten und selbst gefährdend. Doch rechtfertigt ein solches Tun kein lebenslanges Fahrverbot bei einer bestimmten Verkehrsgesellschaft. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.WEITERLESEN
Arbeitsmarkt
Auszubildende in der Pflege verzweifelt gesucht
Sowohl in der beruflichen sowie in der hochschulischen Pflegeausbildung sind rund drei Viertel der angebotenen Ausbildungsplätze nur teilweise besetzt. Das zeigt das Pflegepanel des BIBB. WEITERLESEN
Jobstudie 2023: Jeder vierte Beschäftigte auf dem Sprung zum nächsten Job
Das Beratungsunternehmen EY spricht von einer Wechselbereitschaft der Mitarbeitenden in Deutschland auf Rekordniveau. Die Zahlen im Detail. WEITERLESEN
Unser Tipp
Der Wissenspool von BetriebsratsPraxis24+
Eingeloggte Abonnenten finden auf BetriebsratsPraxis24.de alles, was sie für ihre erfolgreiche BR-Arbeit brauchen: Fachinformationen, Leitfäden, Checklisten und Mustertexte.
Tarifverhandlungen werden zunehmend von Konflikten begleitet. Warum das so ist und wie die Tarifpolitik der Zukunft aussehen könnte, darüber tauschen sich Stefan Schaumburg von der IG Metall und Hagen Lesch vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einem Interview aus.WEITERLESEN
§ 40 BetrVG
Gut zu wissen
Die Online-Datenbank BetriebsratsPraxis24+ gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln nach § 40 BetrVG. Sie unterstützt BR-Mitglieder dabei, sich notwendiges Fachwissen anzueignen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
Konfliktintensität zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern steigt drastisch
Bislang hat es 2023 13 Tarifverhandlungen gegeben, in denen es mindestens zum Warnstreik kam. Laut einer IW-Untersuchung erhöhen sinkende Reallöhne und der Fachkräftemangel den Druck auf die Gewerkschaften. WEITERLESEN
Jugend- & Auszubildendenvertretung
Fast jeder zweiter Betrieb kann Azubi-Stellen nicht besetzen
Mehr als 30.000 Unternehmen erhielten auf ihre ausgeschriebenen Azubi-Stellen keine Bewerbung. Besonders in der Gastronomie, im Handel und in der Industrie ist die Lage angespannt. WEITERLESEN
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Sie als z.T. langjährige Kunden wissen, wie sehr ein komfortables und stets aktuelles Recherchewerkzeug die alltägliche Betriebsratsarbeit erleichtern kann. Dennoch gibt es noch immer etwas, was man noch besser machen kann. Daher möchten wir Sie heute bitten, uns dabei zu unterstützen, das Portal noch besser auf Ihre Bedürfnisse auszurichten. Wir suchen also
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