„was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen“ - dass diese Redensart auch für einen Wahlvorstand bei einer Betriebsratswahl zutreffen kann, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen. Mehr dazu erfahren Sie / erfahrt Ihr in dieser Ausgabe.
In unserem Newsletter bieten wir Ihnen/ Euch heute zudem erneut allerlei aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Bereichen der Betriebsratsarbeit. Außerdem haben unsere Autorinnen und Autoren für Sie / Euch wieder kompakt und praxisnah wichtige Entwicklungen und Studien unter die sprichwörtliche Lupe genommen.
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Arbeitsgericht Aachen: Arbeitnehmer im Krankengeld muss Leasingraten für Dienstfahrrad selbst zahlen
Erhält ein Arbeitnehmer wegen längerer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld, muss er dennoch die Leasingraten für ein per Entgeltumwandlung finanziertes Dienstfahrrad selbst tragen. Das hat das Arbeitsgericht Aachen kürzlich geurteilt. Die Entscheidung zeigt, dass die konkrete Ausgestaltung des Vertrages dabei eine gewichtige Rolle spielt (Az.: 8 Ca 2199/22).WEITERLESEN
Arbeitnehmervertretung
Betriebsratswahl bei laxem Umgang mit fehlerhaftem Wahlvorschlag anfechtbar
"Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen." Dass diese Redensart auch bei einer Betriebsratswahl zutreffen kann, musste ein Wahlvorstand erfahren, der eingehende Vorschlagslisten eher lax behandelt und nicht - wie vorgesehen - "unverzüglich" geprüft und den Kandidierenden Rückmeldung gegeben hatte. Laut Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen ist die entsprechende Wahl deshalb unwirksam (Az.: 4 TaBV 31/22). WEITERLESEN
Einigungsstellenspruch kann trotz fehlendem Mitbestimmungsrecht wirksam sein
Wird ein Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs rechtskräftig zurückgewiesen, ist dieser endgültig wirksam. Das gilt laut Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg selbst dann, wenn in der entsprechenden Angelegenheit an sich gar kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht (Az.: 12 TaBV 638/22).WEITERLESEN
Unser Tipp
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Ein Lob vom Chef ist gut gemeint, doch kann es negative Folgen im Team haben
Das echte Lob am Arbeitsplatz kann schnell ein falsch platziertes Lob werden. Dann nämlich, wenn der Belobigte sich "höher in der Gunst" des/der Vorgesetzten wähnt, arrogant wird und seinen Kolleginnen und Kollegen gar schadet. Diese Erkenntnis liefert eine gemeinsame Studie der Kühne Logistics University (KLU) und der Erasmus Universität Rotterdam.WEITERLESEN
Keine “German Angst”: Berufstätige aufgeschlossen gegenüber KI
Künstliche Intelligenz (KI) wird in den kommenden Jahren vielerorts den Arbeitsalltag umkrempeln - eine Veränderung, der viele Arbeitnehmer hierzulande mit Neugierde und großem Interesse entgegensehen. Doch das Gros der Arbeitgeber stellt an den Arbeitsplätzen noch keine KI-Tools bereit, wie eine Umfrage des digitalen Netzwerks LinkedIn zeigt.WEITERLESEN
§ 40 BetrVG
Gut zu wissen
Die Online-Datenbank BetriebsratsPraxis24+ gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln nach § 40 BetrVG. Sie unterstützt BR-Mitglieder dabei, sich notwendiges Fachwissen anzueignen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
Repräsentative Studie: Die Arbeit erschöpft jeden zweiten Beschäftigten
Überall wachsen die Belastungen. Die Konsequenz: Mehr als die Hälfte der Frauen und Männer hierzulande fühlt sich erschöpft, zeigt eine aktuelle Untersuchung. Als Gründe für diesen Zustand machen die Menschen gesundheitliche Malaisen wie auch die politische Situation und – insbesondere – das Arbeitsleben verantwortlich: für die Studienleitung und die Gewerkschaft Verdi ein alarmierendes Ergebnis. WEITERLESEN
Jugend- & Auszubildendenvertretung
Duales Studium „auf dem Papier innovativer als in der Realität“
Beim dualen Studium gibt es hierzulande offenbar noch viel Luft nach oben. Das zumindest berichtet die DGB-Jugend in ihrem Qualitätsreport 2023. Beispiele seien Ausbildungs- und Vertragsbedingungen, Vergütung und Übernahmechancen der Studierenden.WEITERLESEN
Arbeits- & Gesundheitsschutz
„Cognitive Environments“: Die Arbeitsumgebung passt sich den Menschen an – nicht umgekehrt
Die Menschen müssen sich den Bürogebäuden anpassen, in denen sie arbeiten und nicht umgekehrt. So kennen es sog. White-Collar-Worker seit etlichen Jahrzehnten. Doch Neues klopft an die Türe: Die Arbeitsumgebung könnte sich individuell den Beschäftigten anpassen. Dies skizziert die Studie „Cognitive Environments“ des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO.WEITERLESEN
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