Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben generell keinen Anspruch auf eine Dankesformel in ihrem Arbeitszeugnis. Doch was gilt, wenn ein Arbeitgeber eine solche in einem Entwurf verwendet und sie später dann wieder streichen möchte? Das hatte das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden. Mehr dazu erfahren Sie / erfahrt Ihr in dieser Ausgabe.
In unserem Newsletter bieten wir Ihnen/ Euch heute zudem erneut allerlei aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Bereichen der Betriebsratsarbeit. Außerdem haben unsere Autorinnen und Autoren für Sie / Euch wieder kompakt und praxisnah wichtige Entwicklungen und Studien unter die sprichwörtliche Lupe genommen.
Wir wünschen eine gute Lektüre, empfehlen unser Top-Thema und senden beste Grüße aus Frankfurt, Köln und Stuttgart
Ihr / Euer Redaktionsteam von BetriebsratsPraxis24.de
Maßregelungsverbot: Dankesformel darf bei Korrektur nicht aus Arbeitszeugnis gestrichen werden
Generell haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Dankesformel in ihrem Arbeitszeugnis. Verwendet ein Arbeitgeber eine solche allerdings, darf er sie bei einer Korrektur des Zeugnisses nicht wieder entfernen, wenn sie zuvor nicht beanstandet wurde. Denn das verstößt laut Bundesarbeitsgericht (BAG) gegen das sog. Maßregelungsverbot (Az.: 9 AZR 272/22). WEITERLESEN
Urteil: Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sind trotz ungenauer Dokumentation steuerfrei
Feiertags- und Nachzuschläge sind laut einem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Anfangs- und Endzeiten der jeweiligen Dienste der Beschäftigten nicht genau dokumentiert und nachhält (Az.: 4 K 145/20).WEITERLESEN
Arbeitnehmervertretung
Betriebsratswahl bei laxem Umgang mit fehlerhaftem Wahlvorschlag anfechtbar
"Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen." Dass diese Redensart auch bei einer Betriebsratswahl zutreffen kann, musste ein Wahlvorstand erfahren, der eingehende Vorschlagslisten eher lax behandelt und nicht - wie vorgesehen - "unverzüglich" geprüft und den Kandidierenden Rückmeldung gegeben hatte. Laut Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen ist die entsprechende Wahl deshalb unwirksam (Az.: 4 TaBV 31/22). WEITERLESEN
Unser Tipp
Der Wissenspool von BetriebsratsPraxis24+
Eingeloggte Abonnenten finden auf BetriebsratsPraxis24.de alles, was sie für ihre erfolgreiche BR-Arbeit brauchen: Fachinformationen, Leitfäden, Checklisten und Mustertexte.
BSG: Krebs kann trotz (früherem) Rauchen als Berufskrankheit anerkannt werden
Bei einem ehemaligen Raucher, der seit Jahren nikotinabstinent lebt, kann eine Krebserkrankung sehr wohl als Berufskrankheit anerkannt werden. So hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden (Az.: B 2 U 8/21 R).WEITERLESEN
§ 40 BetrVG
Gut zu wissen
Die Online-Datenbank BetriebsratsPraxis24+ gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln nach § 40 BetrVG. Sie unterstützt BR-Mitglieder dabei, sich notwendiges Fachwissen anzueignen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
Weiterentwicklung: Gros der Beschäftigten vermisst Unterstützung vom Arbeitgeber
Mehr als zwei Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hierzulande fühlt sich in Karrierefragen von ihrem Arbeitgeber im Stich gelassen. Einer Studie der Stepstone Group zufolge sind 45 Prozent zudem nicht wirklich zufrieden im Unternehmen, in dem sie aktuell arbeiten.WEITERLESEN
Urlaubsplanung
Brückentage in 2024 – so holen Sie mehr Urlaub heraus
Sich möglichst lange zu erholen, ohne dafür allzu viel Urlaub einzureichen - das wünschen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Personalabteilungen und Vorgesetze freuen sich hingegen über ausgeruhte und leistungsfähige Mitarbeiter. Um Ihre persönliche Urlaubsplanung für 2024 zu optimieren, haben wir an dieser Stelle einige Zeiträume und "Brückentage" zusammengestellt, die sich für Arbeitnehmer besonders lohnen. WEITERLESEN
Gleichstellung & Diversity
Destatis: Immer mehr Mütter mit minderjährigen Kindern sind berufstätig
Mehr und mehr Frauen mit minderjährigen Kindern sind erwerbstätig: Lag der Anteil der berufstätigen Mütter im Jahr 1997 bei 58 Prozent, so erreichte er im Jahr 2022 bereits 69 Prozent. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.WEITERLESEN
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