der US-amerikanische Autobauer Tesla zahlt seinen Angestellten in Deutschland seit November vier Prozent mehr Lohn. Zu verdanken haben die Beschäftigten diese Erhöhung der IG Metall, die schon länger mit dem Elektroautohersteller verhandelt. Die Lohnerhöhung im November ist Teil einer größeren Lohnanpassung. Tesla bestreitet, dass die Erhöhungen mit gewerkschaftlichen Aktivitäten in Verbindung steht. Mehr dazu erfahren Sie / erfahrt Ihr in dieser Ausgabe.
In unserem Newsletter bieten wir Ihnen/ Euch heute zudem erneut allerlei aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Bereichen der Betriebsratsarbeit. Außerdem haben unsere Autorinnen und Autoren für Sie / Euch wieder kompakt und praxisnah wichtige Entwicklungen und Studien unter die sprichwörtliche Lupe genommen.
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Betriebsratsvergütung: Kabinett stellt Weichen für BetrVG-Änderung
Die Bundesregierung hat eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) auf den Weg gebracht, die die Vorgaben zur Vergütung von Betriebsräten präzisieren soll. Hintergrund für den Gesetzentwurf ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar, das in Unternehmen und Gremien zu teils erheblicher Unsicherheit geführt und mehrere Gerichtsverfahren ausgelöst hatte. WEITERLESEN
Höhere Löhne bei Tesla dank der IG Metall
Der November hat für die Tesla-Beschäftigten hierzulande gut angefangen: Es gibt mehr Geld. Diese gute Nachricht verdanken die 11.000 Beschäftigten in Grünheide der IG Metall. Die Gewerkschaft macht sich schon länger für ein Lohnplus stark. WEITERLESEN
Arbeitsmarkt
Bundesagentur für Arbeit: Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt werden größer
Der demografische Wandel macht vor dem Ausbildungsmarkt nicht halt. Eine Folge: Geringe Bewerberzahlen lassen Passungsprobleme deutlicher hervortreten. Dieses Resümee zog die Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Berufsberatungsjahr 2022/23.WEITERLESEN
Unser Tipp
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Brückentage in 2024 – so holen Sie mehr Urlaub heraus
Sich möglichst lange zu erholen, ohne dafür allzu viel Urlaub einzureichen - das wünschen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Personalabteilungen und Vorgesetze freuen sich hingegen über ausgeruhte und leistungsfähige Mitarbeiter. Um Ihre persönliche Urlaubsplanung für 2024 zu optimieren, haben wir an dieser Stelle einige Zeiträume und "Brückentage" zusammengestellt, die sich für Arbeitnehmer besonders lohnen. WEITERLESEN
§ 40 BetrVG
Gut zu wissen
Die Online-Datenbank BetriebsratsPraxis24+ gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln nach § 40 BetrVG. Sie unterstützt BR-Mitglieder dabei, sich notwendiges Fachwissen anzueignen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
Tarifliches Weihnachtsgeld 2023: Der Durchschnitt liegt bei 2.809 Euro brutto
Das Gros der Tarifbeschäftigten kann sich in diesem Jahr über Weihnachtsgeld freuen. Allerdings könnte die Freude unterschiedlich ausfallen: Die Spanne der Extras zum Jahresende liegt zwischen 380 Euro brutto und 5.733 Euro brutto, wie Auswertungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) zeigen.WEITERLESEN
Gleichstellung & Diversity
BAG bestätigt Auskunftsrecht: Arbeitgeber muss dem Betriebsrat Daten schwerbehinderter Kollegen nennen
Verlangt ein Betriebsrat Informationen über schwerbehinderte bzw. diesen gleichgestellten Arbeitnehmer im Betrieb, darf der Arbeitgeber diese nicht mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte verweigern. Das hat das Bundearbeitsgericht entschieden und damit einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg größtenteils bestätigt. Die Informationen seien sowohl für Integrations-Aufgaben als auch zur Vorbereitung einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung nötig. Allerdings müsse das Gremium im Umgang damit den Datenschutz einzuhalten (Az.: 1 ABR 14/22).WEITERLESEN
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