kommt es zu einer Betriebsänderung, können Arbeitgeber und Betriebsrat einen Sozialplan aushandeln, um wirtschaftliche Nachteile für Beschäftigte - etwa bei Arbeitsplatzverlust - abzumildern. Das LAG Berlin-Brandenburg hatte nun kürzlich zu entscheiden, ob es zulässig ist, Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz darin im Falle arbeitgeberseitig veranlasster Eigenkündigungen von einem Nachteilsausgleich auszuschließen. Mehr dazu erfahren Sie / erfahrt Ihr in dieser Ausgabe.
In unserem Newsletter bieten wir Ihnen/ Euch heute zudem erneut allerlei aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Bereichen der Betriebsratsarbeit. Außerdem haben unsere Autorinnen und Autoren für Sie / Euch wieder kompakt und praxisnah wichtige Entwicklungen und Studien unter die sprichwörtliche Lupe genommen.
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LAG: Sozialplan darf Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz nicht von Nachteilsausgleich ausschließen
Sieht ein Sozialplan vor, dass Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz bei arbeitgeberseitig veranlasster Eigenkündigung von einem Nachteilsausgleich ausgeschlossen sind, ist das unzulässig und verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Az.: 12 Sa 1160/22).WEITERLESEN
Arbeitgeber muss Werturteil bei Wartezeitkündigung gegenüber Betriebsrat nicht näher begründen
Kündigt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter noch in der sog. sechsmonatigen Wartezeit nach Beschäftigungsbeginn, kann er das entweder auf substantiierbare Tatsachen stützen oder personenbezogene Werturteile anführen. Laut Landesarbeitsgericht Hamm ist eine Kündigung in letzterem Fall auch dann gültig, wenn dem Betriebsrat in der Anhörung lediglich mitgeteilt wird, eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei nicht im Interesse des Unternehmens (Az.: 13 Sa 20/23).WEITERLESEN
Arbeitnehmervertretung
Betriebsrat kann bei zahlreichen Pflichtverstößen aufgelöst werden
Bei (besonders) schweren Pflichtverletzungen kann ein Betriebsrat auf Antrag gerichtlich aufgelöst werden. Laut Arbeitsgericht Elmshorn soll das auch dann gelten, "wenn einzelne Verstöße zwar für sich genommen noch keine Auflösung rechtfertigen", sich aber insgesamt "die Untragbarkeit der weiteren Amtsausübung" ergibt (Az.: 5 TaBV 16/23).WEITERLESEN
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Gesetzesänderungen in 2024: Das kommt auf Arbeitnehmer und Betriebsräte zu
Im Jahr 2024 stehen treten erneut allerlei Rechtsänderungen in Kraft, die Betriebsräte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennen sollten. Wir stellen Euch / Ihnen hier die wichtigsten Punkte vor.WEITERLESEN
Arbeitswelt
Mitglied in rechtsextremer Band: THW darf Helfer entlassen
Das Technische Hilfswerk (THW) darf einen ehrenamtlichen Helfer, der Mitglied einer vom Innenministerium Rheinland-Pfalz als rechtsextremistisch eingestuften Band ist, entlassen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Wer in einer solchen Gruppe spiele, verhalte sich "außerhalb des Dienstes verfassungsfeindlich" und könne insofern "innerhalb des Dienstes die notwendige Hinwendung zur Verfassungsordnung nicht erlangen", hieß es zur Begründung (2 K 415/23.KO).WEITERLESEN
§ 40 BetrVG
Gut zu wissen
Die Online-Datenbank BetriebsratsPraxis24+ gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln nach § 40 BetrVG. Sie unterstützt BR-Mitglieder dabei, sich notwendiges Fachwissen anzueignen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Novelle verspricht mehr Flexibilität für Betriebe
Fachkräften aus Drittländern soll es erleichtert werden, hierzulande einen Arbeitsplatz zu finden. Dazu wurden zum Stichtag 18. November die Gehaltsschwellen für Männer und Frauen aus Nicht-EU-Ländern, die den Door Opener „Blaue Karte EU“ besitzen, herabgesetzt. Die abgesenkten Jahreseinkommen wurden im reformierten Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung fixiert.WEITERLESEN
Urlaub
Brückentage in 2024 – so holen Sie mehr Urlaub heraus
Sich möglichst lange zu erholen, ohne dafür allzu viel Urlaub einzureichen - das wünschen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Personalabteilungen und Vorgesetze freuen sich hingegen über ausgeruhte und leistungsfähige Mitarbeiter. Um Ihre persönliche Urlaubsplanung für 2024 zu optimieren, haben wir an dieser Stelle einige Zeiträume und "Brückentage" zusammengestellt, die sich für Arbeitnehmer besonders lohnen. WEITERLESEN
Arbeits- & Gesundheitsschutz
Warnkleidung ist der einzig richtige Dresscode für Outdoor-Arbeitende
In der dunklen Jahreszeit sind Beschäftigte, die im fließenden Verkehr arbeiten, stärkeren Gefährdungen ausgesetzt als in den Monaten mit langer Tageszeit. Damit die Arbeitenden auch im Dunkeln von Dritten gesehen werden und vor Unfällen geschützt werden können, gibt es für sie nur einen Dresscode und der heißt Warnkleidung. Darauf macht die DGUV aufmerksam.WEITERLESEN
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