gerade wenn die Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien nicht eingespielt ist, kommt es mitunter zu Auffassungsunterschieden darüber, ob und wann eine Betriebsratssitzung erforderlich ist. Eine aktuelle Gerichtsentscheidung zeigt nun anschaulich, welchen Ermessensspielraum der Betriebsrat dabei hat und was ein Arbeitgeber keinesfalls darf. Mehr dazu erfahren Sie / erfahrt Ihr in dieser Ausgabe.
In unserem Newsletter bieten wir Ihnen/ Euch heute zudem erneut allerlei aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Bereichen der Betriebsratsarbeit. Außerdem haben unsere Autorinnen und Autoren für Sie / Euch wieder kompakt und praxisnah wichtige Entwicklungen und Studien unter die sprichwörtliche Lupe genommen.
Wir wünschen eine gute Lektüre, empfehlen unser Top-Thema und senden beste Grüße aus Frankfurt, Köln und Stuttgart
Ihr / Euer Redaktionsteam von BetriebsratsPraxis24.de
Arbeitgeber muss Werturteil bei Wartezeitkündigung gegenüber Betriebsrat nicht näher begründen
Kündigt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter noch in der sog. sechsmonatigen Wartezeit nach Beschäftigungsbeginn, kann er das entweder auf substantiierbare Tatsachen stützen oder personenbezogene Werturteile anführen. Laut Landesarbeitsgericht Hamm ist eine Kündigung in letzterem Fall auch dann gültig, wenn dem Betriebsrat in der Anhörung lediglich mitgeteilt wird, eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei nicht im Interesse des Unternehmens (Az.: 13 Sa 20/23).WEITERLESEN
Späte und unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO: Keine Entschädigung ohne Schaden
Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, von ihrem Arbeitgeber zu erfahren, ob, zu welchem Zweck und in welchem Umfang dieser personenbezogene Daten von ihnen verarbeitet hat. Wird eine solche Auskunft verspätet und unvollständig erteilt und ist dem Betroffenen dabei kein immaterieller Schaden entstanden, hat er laut Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf auch keinen Anspruch auf Entschädigung (Az.: 3 SA 285/23).WEITERLESEN
Arbeitnehmervertretung
Arbeitgeber darf Teilnahme an Betriebssitzung nicht durch Androhung von Sanktionen verhindern
Hält ein Arbeitgeber eine Betriebsratssitzung für nicht erforderlich, darf er Mitgliedern des Gremiums vorab für den Fall der Teilnahme dennoch nicht mit Sanktionen wie Abmahnung oder Lohnkürzung drohen und das Treffen verhindern. Denn das ist laut Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf eine rechtswidrige "Behinderung der Betriebsratsarbeit", deren Unterlassung der Betriebsrat verlangen kann (Az.: 12 TaBV 18/23). WEITERLESEN
Unser Tipp
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Gesetzesänderungen in 2024: Das kommt auf Arbeitnehmer und Betriebsräte zu
Im Jahr 2024 stehen treten erneut allerlei Rechtsänderungen in Kraft, die Betriebsräte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennen sollten. Wir stellen Euch / Ihnen hier die wichtigsten Punkte vor.WEITERLESEN
Sozialversicherung
Sturz bei Recruiting-Radtour nicht als Arbeitsunfall versichert
Mitarbeitergewinnung ist heutzutage nicht einfach. Persönliche Begegnungen können dabei helfen. Doch nicht jedes Treffen, das dazu dienen soll, jemanden für einen Job zu begeistern, ist auch in rechtlicher Hinsicht beruflich. Das zeigt ein aktuelles Urteil aus Baden-Württemberg. Demnach ist ein Sturz bei einer Radtour mit einem potentiellen neuen Kollegen kein Arbeitsunfall (Az.: L 8 U 1620/22). WEITERLESEN
§ 40 BetrVG
Gut zu wissen
Die Online-Datenbank BetriebsratsPraxis24+ gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln nach § 40 BetrVG. Sie unterstützt BR-Mitglieder dabei, sich notwendiges Fachwissen anzueignen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
„Leando“: Neues BIBB-Portal soll Ausbildende und Prüfende unterstützen
Die berufliche Bildung steht immer wieder neuen Herausforderungen gegenüber: Denn technologischen Entwicklungen verändern auch Wirtschaft wie Gesellschaft entsprechend rasch. Die Berufsausbildung muss damit Schritt halten, um die Zukunft gestaltet zu können. Diese Aufgabe unterstützt ab sofort das BIBB-Portal „Leando“, eine zentrale Anlaufstelle für Ausbildende und Prüfende rund um aktuelle Entwicklungen.WEITERLESEN
Ausbildung / JAV
Auslandsaufenthalt von Auszubildenden: Erasmus+ macht die Bahn frei
Viele Studierende gehen zumindest ein Semester lang ins Ausland, um ihre Kompetenzen zu erweitern - etwa dank Erasmus+. Auszubildende können ebenfalls von dem Programm profitieren, nutzen diese Chance aber noch eher selten. Das Projekt ‚Berufsbildung ohne Grenzen‘ von DIHK und ZDH will Betrieben wie Nachwuchskräften deshalb einen Auslandsaufenthalt schmackhaft machenWEITERLESEN
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