wer kennt es nicht, das Dorf der unbeugsamen Gallier aus den Comics von Asterix und Obelix? So wie diese gegen das Römische Cäsarenreich aufbegehrten, leisten derzeit sechs berufsständische Versorgungswerke aus dem Südosten Deutschlands Widerstand gegen die EZB. Ähnlich wie bei den Comic-Galliern steht auch bei den Versorgungswerken die eigene Identität auf dem Spiel: Sind sie nach EU-Recht „Sozialversicherungen“ oder nicht? Von der Antwort auf diese Frage, die der Europäische Gerichtshof noch in diesem Monat geben könnte, hängt nicht weniger als das Ausmaß der Berichtspflichten ab.
Die Aktiva von Versorgungswerken summieren sich auf über 3 Billionen Euro. Allein die sechs Widerständler aus Bayern und Sachsen verwalten ein Anlagevolumen von zusammen rund 110 Milliarden Euro. Doch aufgrund fehlender verfügbarer Daten können Auswirkungen auf Risiken im Zusammenhang mit dem Investitionsverhalten oder der Verflechtung in Finanzsystem und Realwirtschaft nur schwer beurteilt werden. Statistische Berichtspflichten sollen die Lücke schließen. Sozialversicherungen sind von dieser Pflicht jedoch ausgenommen.
Sind Versorgungswerke aber Sozialversicherungen? Dass es eine Pflichtmitgliedschaft bei Versorgungswerken gibt, spräche für eine solche Klassifizierung, dass eine staatliche Leitung erforderlich ist, jedoch dagegen. Sollten die Richter den sechs Klagenden Recht geben, wären auch die übrigen Versorgungswerke von den Berichtspflichten befreit. Neben der Frage, warum lediglich sechs Werke Widerstand leisten und alle anderen kein Problem mit der Berichtspflicht haben, schließt sich eine weitere an: Was wird aus der erwünschten statistischen Erhebung der EZB?
Eine erfolgreiche Woche!
Ihr Patrick Daum
Redakteur dpn – Deutsche Pensions- und Investmentnachrichten
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